BARBARA STEINER

1973 in Wien geboren
Studium der Rechtswissenschaften in Wien und Stockholm
Postgraduate-Studium: Master in philosopy (Gender Studies) am Trinity College, Dublin
seit 2007 selbständige Rechtsanwältin in Wien
2008–2013 Partnerin der plaz & steiner Rechtsanwältinnen OG
2014 Kanzleigründung

Fremdsprache: Englisch

Tätigkeitsbereiche

Nationales und internationales Familenrecht
  • Obsorge, Kontaktrecht, Kindesunterhalt,
  • Kindesentführungen
  • Eheverträge, Ehescheidung, Ehegattenunterhalt,
  • Aufteilung des ehelichen Vermögens nach der Ehescheidung
  • Einvernehmeliche Ehescheidung
  • Auflösung von eingetragenen Lebensgemeinschafte

Strafrecht

  • Vertretung von Opfern und Privatbeteiligten in Strafverfahren, jurisitische Prozessbegleitung

Allgemeines Zivilverfahren und Strafverteidigung im Zusammenhang mit den oben genannten Tätigkeitsbereichen.
Zur Lösung ihrer Anliegen habe ich ein Netzwerk mit in anderen Rechtsgebieten spezialisierten Kolleginnen und Kollegen.

Publikationen
2011 Entschädigung für Betroffene des Menschenhandels in Österreich, ÖGB Verlag
2018: Gemeinsam gegen Menschenhandel. Komptaktwissen für die Praxis: Strafverfahren, Entschädigung und Opferschutz, 2018, Herausgeberin: LEFÖ – Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen   LINK
Mitarbeit am 3. Bericht des Europarates über den Zugang zu Gerichtsbarkeit und Rechtsbehelfe für Opfer von Menschenhandel in ÖSterreich, veröffentlich im Juni 2020,    LINK

Medien
Von XXXX bis XXXX Redaktionsmitglied der Zeitschrift Juridikum WANN? https://www.juridikum.at/
Seit 2015 Vorstandsmitgleid und seit Februar 2018 Vorsitzende des Vereins Die Juristinnen. www.juristinnen.at
Mitglied der Vereinigung der österreichsichen StrafverteigerInnen https://www.strafverteidigung.at/
Mitglied des kriminalpolitischen Fachbeirates (Weißer Ring) https://www.weisser-ring.at/ueber-uns/forschung/
Beirätin des Vereins Frauenrechtsschutz https://www.frauenrechtsschutz.at/

Vortragstätigkeiten
regelmäßige Schulungen und Vorträge zu spezifischen Themen aus Familienrecht und juristischer Prozessbegleitung

Honorar

Das Honorar für eine Erstberatung beträgt 150,00 plus 20% Ust und ist zur Beratung bar mitzubringen. Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung können Sie meine Rechnung für die Erstberatung bei Ihrer Versicherung einreichen und erhalten einen Teil des Honorars zurück.
Das Honorar und die Zahlungskonditionen für die außergerichtliche Beratung und Vertretung  im Zusammenhang mit gerichtlichten Verfahren wird ausführlich besprochen und schriftlich vereinbart. Bei einer vorhandenen Deckung durch die Rechtsschutzversicheurng für ein Gerichtsverfahren rechne ich direkt mit der Versicherung ab.

Kontakt

Apollogasse 26/12
1070

Adresse mit Plan und Hinweis auf Garage
mail, Tel

Telefonisch ist unsere Kanzlei grundsätzlich von
Montag    9:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag    9:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch    9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag    9:00 – 12:00, 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag    9:00 – 12:00 Uhr
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